Die Frage der Kompetenzverteilung zwischen dem Vorstand und der Hauptversammlung der AG ist ein Dauerthema des Aktienrechts. Der Autor entwickelt ein eigenes Konzept zur dogmatischen Begründung ungeschriebener Hauptversammlungskompetenzen und untersucht, ob für den Börsenrückzug und die fakultative Insolvenzantragstellung eine Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich ist. Der Autor lehnt die Frosta-Entscheidung des BGH ab und vertritt die Ansicht, dass der Börsenrückzug (reguläres Delisting wie auch das Downlisting) wertungsmäßig mit den in § 119 Abs. 1 Nr.

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